Das Bauamt informiert, dass bei der Errichtung von Einfriedungen und Anpflanzungen in den Mitgliedsgemeinden die Bestimmungen der Bebauungspläne der einzelnen Gemeinden bzw. die Festsetzungen der Gestaltungssatzungen der Gemeinden Obing und Pittenhart einzuhalten sind.
Aus gegebenen Anlass weist die VG Obing darauf hin, dass Hundekot in entsprechenden Beuteln mit nach Hause zu nehmen ist.
Wir bitten Hundehalter hiermit eindringlich auf die Sauberkeit im Ort (auch Spielplätze), den Ortsteilen bzw. den umliegenden Wegen zu achten!!
Aus gegebenem Anlass weist die Verwaltung auf die Beachtung der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit hin.
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IKEK Chiemgau Nord